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1. Wie hoch ist die allgemeine Jahresarbeitsentgeltgrenze in 2011 und 2012?

2. Wie hoch ist die Beitragsbemessungsgrenze in 2011 und 2012?

3. Wie hoch ist die besondere Jahresarbeitsentgeltgrenze?

4. Was muss bei einem Wechsel in die private Krankenversicherung bedacht werden?

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Jahresarbeitsentgeltgrenze 2011 und 2012

Wir hoch ist die Jahresarbeitsentgeltgrenze (JAEG), bzw. die Versicherungspflichtgrenze im Jahr 2011 und 2012 und wo liegt die Beitragsbemessungsgrenze für die Krankenversicherung bzw. Rentenversicherung in 2011 und 2012?

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Die Jahresarbeitsentgeltgrenze hat eine andere Bedeutung als die Beitragsbemessungsgrenze für die private Krankenversicherung. Während sich die Sozialversicherungsbeiträge für die gesetzliche Krankenversicherung und Pflegeversicherung nur bis zur Beitragsbemessungsgrenze erhöhen, bestimmt sich nach der Jahresarbeitsentgeltgrenze, ob Angestellte in die private Krankenversicherung wechseln dürfen. Die Jahresarbeitsentgeltgrenze - abgekürzt JAEG - wird daher auch Krankenversicherungspflichtgrenze genannt. Wenn Sie die Jahresarbeitsentgeltgrenze mit Ihrem Gehalt überschreiten und sich privat versichern wollen, sollten Sie rechtzeitig Erkundigungen über monatliche Beiträge oder Leistungsangebot am besten mehrerer Versicherungen einholen. Falls Sie wissen wollen, wie hoch die Sozialversicherungsabgaben in 2012 sind, können Sie diese zusammen mit der Lohnsteuer online und kostenlos mit dem Gehaltsrechner 2012 berechnen. Die Lohnsteuer wird dabei in Abhängigkeit vom Bruttolohn und der Lohnsteuerklassen ermittelt. Ob es bei Abgabe einer Steuererklärung zu einer Erstattung von Lohnsteuer kommt, kann mit einem Steuerprogramm ermittelt werden.

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Wie hoch ist die allgemeine Jahresarbeitsentgeltgrenze in 2011 und 2012? Die allgemeine Jahresarbeitsentgeltgrenze für 2012 erhöht sich auf 50.850 Euro. Die besondere Jahresarbeitsentgeltgrenze wird in 2012 auf 45.900 Euro angehoben.

Während vor 2011 die Jahresarbeitsentgeltgrenze noch in 3 aufeinanderfolgenden Jahren überschritten werden musste, muss das Gehalt eines Angestellten ab 2011 die Jahresarbeitsentgeltgrenze nur noch für ein Jahr überschreiten. Auch wurde die Jahresarbeitsentgeltgrenze in 2011 auf 49.500 Euro herabgesetzt. Im Jahr 2010 lag die Jahresarbeitsentgeltgrenze bei 49.950 Euro.

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Wie hoch ist die Beitragsbemessungsgrenze in 2011 und 2012? Die Beitragsbemessungsgrenze für die private Krankenversicherung im Jahr 2011 beträgt 44.550 Euro. Für das Jahr 2012 ist die Beitragsbemessungsgrenze zur Krankenversicherung auf 45.900,00 Euro angehoben worden. Das entspricht 3.825,00 Euro pro Monat.

Übersteigt das Bruttogehalt die Beitragsbemessungsgrenze, erhöhen sich die Krankenversicherungsbeiträge in der gesetzlichen Krankenversicherung und in der gesetzlichen Pflegeversicherung ab dieser Bemessungsgrenze grundsätzlich nicht mehr. Wie zu sehen ist, liegt die Jahresarbeitsentgeltgrenze deutlich über der Beitragsbemessungsgrenze. Für die Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung und zur Arbeitslosenversicherung gilt eine andere Beitragsbemessungsgrenze.

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Wie hoch ist die besondere Jahresarbeitsentgeltgrenze? Die besondere Jahresarbeitsentgeltgrenze - auch Pflichtgrenze genannt - gilt nur für Arbeitnehmer, welche schon am 31.12.2002 die Jahresarbeitsentgeltgrenze überschritten hatten und zu diesem Zeitpunkt bereits in einer privaten Krankenversicherung krankenversichert waren. Für 2011 beträgt die besondere Jahresarbeitsentgeltgrenze 44.550 Euro und entspricht somit der Beitragsbemessungsgrenze. In 2012 erhöht sich die besondere Jahresarbeitsentgeltgrenze auf 45.900 Euro.

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Was muss bei einem Wechsel in die private Krankenversicherung bedacht werden? Falls wegen Überschreitens der Jahresarbeitsentgeltgrenze ein Wechsel in die private Krankenversicherung in Betracht kommt, sollte möglichst zeitnah Informationen über die Konditionen und Leistungen von unterschiedlichen privaten Krankenkassen eingeholt werden und alle weiteren Voraussetzungen für einen Wechsel geprüft werden. Auch sollte überlegt werden, ob eine freiwillige Krankenversicherung in einer gesetzlichen Krankenkasse vorteilhafter ist.

Wenn Ihr Gehalt die Jahresarbeitsentgeltgrenze überschreitet, können Sie sich auf Rechner-Krankenversicherung.de über private Krankenversicherungen oder auf dem folgenden Link zum Thema Freiwillige-Krankenversicherung informieren.

Nachfolgend finden Sie einige weitere Links zum Thema Krankenversicherung und Jahresarbeitsentgeltgrenze. Die Zahlen zur Beitragsbemessungsgrenze 2012 und Jahresarbeitsentgeltgrenze 2012 enstsprechen dem Stand Sept. 2011.

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